Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere Dienstleistungen

1. Persönliche Informationsgespräche
Am Anfang steht ein umfassendes Gespräch, um das Anforderungsprofil, die Organisationsform sowie die speziellen Bedürfnisse der Unternehmung kennenzulernen und das Vorgehen festzulegen.

2. Personalvermittlung
Aufgrund des Anforderungsprofils der zu besetzenden Stelle und unserem Bewerberangebot, vermitteln wir Ihnen den adäquaten Kandidaten. Bei Interesse vereinbaren wir einen für Sie passenden Vorstellungstermin. Konkrete Anstellungsgespräche in Ihrem Betrieb bilden den Abschluss unserer 
Vermittlungstätigkeit.

3. Temporäreinsätze
Diese Dienstleistung bietet sich vor allem bei personellen Engpässen und saisonal bedingten Arbeitszunahmen an. Die Lohnzahlungen und Sozial-leistungen der temporären Mitarbeiter werden durch work-shop abgerechnet.
Sie bezahlen den vereinbarten Stundentarif aufgrund unserer Rechnungs-stellung. Bei Eignung können Temporär mitarbeiter im Sinne von «Try and Hire» nach drei Monaten ohne Ablösesumme in eine Festanstellung übernommen werden.

4. Mandatsaufträge
Wir erarbeiten mit Ihnen ein konkretes Stellenprofil und suchen anschliessend ganz gezielt den geeigneten Kandidaten. Drittleistungen wie z.B. graphologische Gutachten, spezifische Tests usw. erstellen wir gerne auf Ihren Wunsch.

5. Personaltreuhand
Wir übernehmen für Sie die Administrationsaufwendungen für Ihr Personal, wie Neurekrutierungen, Kündigungen, Lohnbuchhaltung, Auszahlungen, Sozialversicherungsabrechnungen usw. Wir richten uns nach Ihren individuellen Bedürfnissen.

 

Vermittlung von  Dauerstellen

1. Honorar
Im Erfolgsfall, das heisst bei Vertragsabschluss mit einem von uns empfohlenen Bewerber, berechnen wir eine einmalige Pauschale für unsere Vermittlungstätigkeit von:

14% vom Brutto-Jahreseinkommen bis CHF 80 000.–
18% vom Brutto-Jahreseinkommen ab CHF 80 001.–

Es gilt eine Minimalpauschale von CHF 4000.–. (Massgebend für die Berechnung des Brutto-Jahreseinkommen sind alle Lohnanteile inkl. z.B. Spesen und sämtliche Zulagen wie Provisionen, Tantiemen usw. gemäss Lohnausweis.)
Der Auftraggeber verpflichtet sich, work-shop eine Kopie des rechtsgültig abgeschlossenen Arbeitsvertrages zuzustellen. Das Beratungshonorar wird nach Aufwand zu einem vereinbarten Stundenansatz verrechnet.

2. Zahlungskonditionen
Das Honorar ist innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung rein netto zahlbar.

3. Garantieleistung
Wir gewähren dem Auftraggeber für den Betrag des verrechneten Vermittlungshonorars eine Erfolgsgarantie für die Dauer der vertraglich vereinbarten Probezeit, maximal jedoch für 3 Monate. 
Muss ein von work-shop vermittelter Mitarbeiter aus fachlichen oder persönlichen Gründen während der Probezeit entlassen werden, gewähren wir volle Rückerstattung des Vermittlungshonorars.

4. Mandatsaufträge
Bei Mandatsübernahme oder Beratungen unterbreiten wir Ihnen gerne eine individuelle Offerte.

5. Schutzklausel
Wird ein von work-shop empfohlener Kandidat vom Auftraggeber innerhalb der folgenden 12 Monate nach Unterbreiten der Bewerbungsunterlagen eingestellt, sind wir berechtigt, das vollumfängliche Erfolgshonorar nachzufordern.

6. Geltung
Die aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als stillschweigend genehmigt und verbindlich bei der Entgegennahme des angeforderten Bewerberdossiers bzw. bei der Erteilung eines Mandatauftrags.

7. Gerichtsstand
Das Domizil der entsprechenden work-shop Geschäftsstelle. (sämtliche Preise verstehen sich exkl. MwSt.)

 

Vermittlung von Temporärstellen

Diese Geschäftsbedingungen basieren auf den neusten
Grundlagen des Arbeitsvermittlungsgesetzes (AVG).
Gültig seit 6. Oktober 1989.


1. Diese allgemeinen Bedingungen sind integrierender Bestandteil des Verleihvertrages. Sie treten mit jedem Vertragsabschluss automatisch in Kraft und gelten während der Dauer des Einsatzes unseres temporären Angestellten
beim Kunden. Der Kunde anerkennt unsere allgemeinen Bedingungen als verbindlich. Ist der Kunde mit diesen Bedingungen nicht einverstanden, hat er uns sofort zu informieren; in diesem Fall wird der Einsatz unseres Mitarbeiters
sofort beendet und der Verleihvertrag annulliert. Ohne schriftliche Mitteilung des Kunden innert 3 Tagen gelten die vorliegenden Bedingungen als akzeptiert.


2. Unsere temporären Angestellten sind durch einen Arbeitsvertrag an unsere Unternehmung gebunden und stehen in keinem vertraglichen Verhältnis zu unseren Kunden.


3. Der Stundentarif (inklusive aller Sozialleistungen), die Spesen, der Beginn und die Dauer des Einsatzes werden im voraus vereinbart und mit einem Verleihvertrag schriftlich festgehalten. Diese Abmachungen gelten jeweils nur
während der Dauer des vereinbarten Einsatzes.


4. Der Kunde verpflichtet sich, die zur Arbeit erforderlichen Geräte, Maschinen und Materialien zur Verfügung zu stellen und zu prüfen, dass diese von unserem Angestellten vorschriftsgemäss behandelt werden. Der Kunde verpflichtet sich, alle notwendigen Massnahmen zum Schutze von Leben
und Gesundheit des Angestellten zu treffen und sich an die der Tätigkeit entsprechenden, gesetzlichen Vorschriften zu halten. Weiter ist der Kunde dafür besorgt, dass unser Mitarbeiter die besonderen Sicherheitsvorschriften kennt und auch einhält.


5. Ist ein Angestellter den Anforderungen unseres Kunden entgegen den Erwartungen nicht gewachsen, steht diesem das Recht auf Rückweisung ohne Verrechnung, innert der ersten vier Arbeitsstunden zu, wobei wir uns sofort um eine Ersatzkraft bemühen werden.


6. Aufgrund des vom Kunden unterzeichneten Arbeitsrapports verrechnen wir die ausgewiesenen Arbeitsstunden.
Innert 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung erwarten wir die Überweisung.


7. Unsere Angestellten geniessen unser volles Vertrauen.
Wir lehnen jedoch grundsätzlich jede Verantwortung ab, falls sie mit Geld, Wertpapieren, empfindlichen oder kostbaren Waren zu tun haben, oder falls sie die ihnen anvertrauten Maschinen, Geräte und Materialien beschädigen. Gegenüber Dritten arbeiten unsere Angestellten unter der Verantwortung
des Kunden (Art.101 OR). Die Verantwortung, die entsprechende Versicherung abzuschliessen, obliegt dem Kunden. Wir haften nur für die richtige Auswahl des eingesetzten Mitarbeiters.


8. Das verliehene temporäre Personal kann vom Einsatzbetrieb zu folgenden Bedingungen angestellt werden:
– ohne Kosten, wenn die Einsatzdauer länger als 3 Monate gedauert hat oder das Einsatzende länger als 3 Monate zurückliegt, ab dem Beginn des Einsatzes gezählt,
– mit einer Entschädigung für Verwaltungsaufwand und Gewinn, fals der Einsatz weniger als 3 Monate gedauert hat und das Temporäre Personal nach weniger als 3 Monaten nach Einsatzende zum einsatzbetrieb wechselt. Die Entschädigung darf nicht höher sein al der Betrag, den der Einsatzbetrieb der work-shop Personal bei einem dreimonatigen Einsatz für Verwaltungsaufwand und gewinn hätte bezahlen müssen. Das bereits geleistete Entgelt ist dabei abzuziehen.


9. Änderungen des Verleihvertrages bedürfen der schriftlichen Form.


10. Das Domizil der entsprechenden work-shop Geschäftsstelle
ist der Gerichtsstand. (sämtliche Preise verstehen sich exkl. MwSt.)