Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Personalverleih soll bis 2020 verlängert werden. Die Mindestlöhne sollen im gleichen Zeitraum in zwei Schritten um jeweils 60 bis 75 Franken steigen. Ab 2021 beabsichtigen die Sozialpartner die Einführung eines Equal Minimum Pay-Prinzips im GAV Personalverleih und setzen zur Prüfung dieses Vorhabens eine paritätische Arbeitsgruppe ein.