Tieferer Schwellenwert ab 01.01.2020
Tieferer Schwellenwert ab 01.01.2020
Ab dem 1. Januar 2020 gilt ein tieferer Schwellenwert. Dies bedeutet, dass die Stelle zunächst dem zuständigen RAV gemeldet werden muss, wenn in der entsprechenden Berufsart eine Arbeitslosenquote von mindestens 5% besteht. Weiterführende Auskünfte erhalten Sie auf der Informationsseite des Seco. Die Liste mit den meldepflichtigen Berufsarten finden Sie hier.