Förderung der Weiterbildung ausgeweitet

01.01.2021

Bereits nach 88 geleisteten Std. gibt es CHF 500 + Lohnausfallentschädigung

Die Mitgliederversammlung des Vereins Paritätischer Vollzug, Weiterbildung und Sozialfonds für den Personalverleih (PVP) hat per 1. Januar 2021 neue Reglementsänderungen zugunsten der Temporärarbeitenden beschlossen.

Neuerungen per 1.1.2021

  • Neuer Leistungsanspruch bereits ab 88 Stunden mit maximal CHF 500 Kurskosten und CHF 250 Lohnausfallentschädigung.
  • Finanzierung für Verkehrskundekurse und weitere Theoriekurse des Führerscheins (Grundbildung Kat. B), ab dem vollendeten 21sten Lebensjahr.

Zudem wird durch temptraining ein Qualitätsmanagement bei den Bildungsinstituten eingeführt.

Neuerungen per 1.4.2021

  • Die Anspruchsfristen werden von heute 12 auf neu 6 Monate angepasst.
  • Neu werden eine Laufbahnberatung bzw. eine Standortbestimmung mit maximal CHF 1000 unterstützt. Beispiel: Bei 88 nachgewiesenen Arbeitsstunden beträgt die Unterstützung CHF 500; bei 176 Stunden CHF 1000.
  • Dazu erstellt temptraining ein Laufbahnverzeichnis analog dem Bildungsverzeichnis.

Informieren Sie sich auf temptraining.ch über die Konditionen und nutzen Sie das neue Webportal von temptraining für Ihre digitalen Weiterbildungsgesuche.
Bei Fragen steht Ihnen das temptraining-Team gerne zur Verfügung und freut sich auf Ihre Gesuche.